Ich habe die Anerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf als Betreuerin für Demenzerkrankte (gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 HBPfVO als niedrigschwelliges Hilfs- und Betreuungsgebot nach § 45 b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) unbefristet anerkannt).
Hier bin ich auch gelistet.
Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Betreuungskosten von der Pflegekasse übernehmen zu lassen.
Gern helfe ich Ihnen auch bei der Antragsstellung bei den zuständigen Stellen.